Soweit Ihr als Unternehmer die PV-Anlage in vollem Umfang euren Unternehmen zugeordnet habt, Ihr aber auch euren erzeugten Strom für private Zwecke verwendet, ist eine steuerbare und steuerpflichtige Wertabgabe (unentgeltliche Lieferung für private Zwecke) nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG der Besteuerung zu unterwerfen.
Das Umsatzsteuergesetz nennt dies „unentgeltliche Wertabgabe“ und bewertet den Strom nach dem Einkaufspreis für einen gleichartigen Gegenstand, beispielsweise den aktuellen kWh Strombezugspreis des eigenen Stromversorgers.