Hier geht es jetzt einmal um die Umsatzsteuer und der Einkommensteuer auf Photovoltaikanlagen.
Ab wann gilt der 0% Mehrwert- Steuersatz.
Seit den 01.01.2023 fällt bei einer Neuanschaffung der Photovoltaikanlage und eines Batteriespeicher meist keine Mehrwertsteuer an. Der Mehrwertsteuersatz wurde von 19% auf 0% herunter gesengt.
Die neue EU Richtlinie gilt also ab Januar 2023 für die Lieferung und Installation einer Photovoltaikanlage inkl. eines Batteriespeicher. Zusätzlich wurden auch die Installationskosten inkl. aller Komponenten so wie auch das Gerüst mit aufgenommen.
Was muss erfüllt sein:
Die PV-Anlage muss auf dem Dach eines Wohngebäudes oder in der Nähe einer Garage, Carports oder Scheune installiert werden.
Auch auf öffentlichen Gebäude die dem Gemeinwohl dienen sind dabei eingeschlossen.
Die Photovoltaikanlage darf eine Leistung von höchstens 30kWp als Spitzenleistung betragen. Dann gilt die Voraussetzung als automatisch erfüllt und die Rechnung geht auf Deinen Namen.
Also könnt ihr sosfort auf die Kleinunternehmerregelung gehen und braucht auf euren eigenverbrauchten Strom keine Umsatzsteuer zahlen.
Allerdings kann das Finanzamt eine Umsatzsteuerjahreserklärung von Dir verlangen.
Du kannst aber auch weiterhin die Regelbesteuerung nehmen und hast dann die Möglichkeit die gezahlte Umsatzsteuer für eentuelle Büroutensilien oder was sonst für die Photovoltaikanlage zwischzeitlich angeschaft wird zurü zu erhalten.
Als Kleinunternehmer brauchst Du für deine Erlöse (Einnahmen) keine Vorsteuer abführen.
Wenn Du die Regelbesteuerung wählst, zahlst Du auf deinen eingespeisten Strom 19% UsSt. die Du aber vom Netzbetreiber mit überwiesen bekommst und dann wieder abführen musst. Auch für Deinen eigenen verbrauchten Strom zahlst Du 19% Usst.
Dafür hast Du aber auch den Vorteil, dass Du für den Betrieb der Photovoltaikanlage die Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurück bekommst. Das sind zum Beispiel die Reparaturen, Stromzähler- Gebühr, Wartung, Anlagenüberwachung und einen eventuellen Steuerberater.
Nach 5 Jahren kannst Du dann in die Kleinunternehmerregelung wechseln. Wenn die Anlage mitten im Jahr angeschafft wurde, zählt das als volles Jahr und kannst diese beim Finanzamt beantragen. Ein wechsel nach 6 Jahren solltest Du einhalten denn erst nach 5 Jahren des laufenden Betriebes endet der Berichtigungszeitraum. Denn sonst kann das Finanzamt den bereits gewährten Vorsteuerabzug berichtigen und von Dir zurück fordern.
Folgendes ist noch zu beachten:
Deine PV-Anlage wurde zwischen 2018 und 2022 angeschafft und installiert, dann warte wie oben beschriebn ab und stelle den Antrag beim Finanzamt auf Kleinunternehmer.
Du bist weiter Umsatzsteuerpflichtig wenn Du ein Teil deines eigenen Strom verkaufst und die Menge mindestens 10% ergibt, kannst Du Umsatzsteuerpflichtig sein.
Das wiederum heist, wenn Du mehr als 90% vom eigenen erzeugten Strom verbrauchst, bist Du nicht Umsatzsteuerpflichtig
Einkommensteuer:
Die Änderungen bei der Einkommensteuer betreffen alle Photovoltaikbesitzer denn am Ende 2022 wurde beschlossen, dass der Strom für die Eigenversorgung und der Einnahme des verkauften Strom nicht mehr Einkommensteuer zugeordnet wird. Also ab den 01.01.2022 bist Du rückwirkend von der Einkommensteuer befreit. Dies gilt für alle Photovoltaikanlagen bis 30 kWp.