Ist die monatlichen oder aber auch die Quartalsweise Voranmeldungen nicht genug, musst Du am Jahresende noch eine zusätzliche Erklärung abgeben. Die Umsatzsteuer- Jahreserklärung. Hierfür habt ihr in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit. Kann man auf die Voranmeldungen verzichten? Ja bis zu einer Umsatzsteuer von 1.000,-€ pro Jahr müsst ihr lediglich die Umsatzsteuer- Jahreserklärung abgeben.
Aber wozu ist jetzt der doppelte Aufwand bei einer regelmäßigen Voranmeldungen? Das ist ganz einfach. Die Umsatzsteuer-. Jahreserklärung stellt eine Zusammenfassung dar. Mit den monatlichen bzw. vierteljährlichen Anmeldungen leistet ihr eine regelmäßig Vorauszahlungen und am Ende des Jahres wird mit der Umsatzsteuer-Jahreserklärung eine Zusammenfassung gemacht. Waren die Vorauszahlungen zu hoch? Dann könnt ihr mit einer Erstattung vom Finanzamt rechnen. Waren diese Zahlungen aber zu niedrig, müsst ihr mit der Umsatzsteuer- Jahreserklärung noch einmal etwas drauflegen und natürlich dem Finanzamt überweisen.
Welche Beträge werden in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung eigentlich verrechnet:
- Alle Umsätze in einer Summe, aber jeweils getrennt nach 19% und 7% Umsatzsteuer
- Alle Vorsteuersteuerbeträge, die man gegen rechnen darf
- Sämtliche Vorauszahlungen bzw. Erstattungen, die sich aus den Vorauszahlungen (Umsatzsteuer- Vorauszahlung) ergeben haben (inkl. 1/11-Vorauszahlung)